AOK-Institut Medizinschaden
Das AOK-Institut Medizinschaden in Schleswig-Holstein ist bundesweit einmalig und besteht aus dem Service-Team -Behandlungsfehler-, das die individuelle Beratung, Kontaktpflege und Betreuung von Versicherten durch fünf voll ausgebildete Sozialversicherungsfachangestellte sicherstellt. Unter der Leitung eines habilitierten Facharztes für Rechtsmedizin, eines Juristen sowie eines Facharztes für Chirurgie/Unfallchirurgie führen diese Beratungen (auch Hausbesuche) durch und erstellen eigene Gutachten. Auch hier - wie bei Gutachten des MDK und der Schlichtungsstellen - findet eine Qualitätskontrolle statt. Medizinische Gutachter werden auf Anfrage empfohlen, wenn deren Gutachten zuvor auf Qualität geprüft sind. Rechtsanwälten der Versicherten wird bei Bedarf angeboten, sie vorprozessual und prozessual medizinisch zu beraten. Die AOK Schleswig-Holstein führt bei Behandlungsfehlerverdacht eigene Prozesse, an deren Verlauf sich die Versicherten zur Minimierung ihres Prozessrisikos orientieren können.